Corona-Regeln
Aktuelle Corona-Regeln
Die aktuellen Coronaregeln des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 01.10.2022) als Link
Hier in der Übersicht
Abstand halten, Hygiene und Masken tragen werden weiter empfohlen, sind aber nicht mehr überall Pflicht.
Bei öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen können die Verantwortlichen festlegen, welche Regeln gelten
Maskenpflichten und/oder Testpflichten sind in Einrichtungen und auch Behörden möglich:
- in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie in Arztpraxen ist Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen (ab 16 Jahren, jüngeren reicht eine medizinische Maske)
- im Landratsamt Böblingen
- in Rathäusern
- in Jobcentern
Quarantäne: Link auf aktueller Stand
Positiv getestete Personen:
In Baden-Württemberg entfällt die Absonderungspflicht bei Infektion. An ihre Stelle tritt eine Maskenpflicht:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/corona-verordnung-zur-absonderung-angepasst