Corona-Regeln
Aktuelle Corona-Regeln
Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und weiterer Verordnungen zum 1. März 2023 als Link
Abstand halten, Hygiene und Masken tragen werden weiter empfohlen, sind aber keine Pflicht.
Keine Maskenpflicht mehr
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- im Fernverkehr (ggf. Regelungen der jeweiligen Länderverordnungen - Bundesland beachten)
- in Arztpraxen
Jedoch können Verantwortliche festlegen, welche Regeln gelten (Hausrecht):
Maskenpflichten sind in manchen Einrichtungen daher noch verpflichtend:
- für Besucher /Patienten in Krankenhäusern, Pflegeheimen (FFP2-Maske ab 16 Jahren, jüngeren reicht eine medizinische Maske)
Quarantäne: Link auf aktueller Stand
Positiv getestete Personen:
In Baden-Württemberg entfällt die Absonderungspflicht bei Infektion. An ihre Stelle tritt eine Maskenpflicht:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/corona-verordnung-zur-absonderung-angepasst